Erste-Hilfe-Ausbildung für Trainer und Jugendleiter
Unser Verein hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz, DRK Kreisverband Hersfeld-Rotenburg e.V., am 24.11.2024 einen Erste-Hilfe-Kurs insbesondere für die Trainer und Jugendgruppenleiter organisiert.
Folgende dreizehn Karateka wurden von Notfallsanitäter und DRK-Ausbilder Frank Jäger kompetent in Erster-Hilfe geschult:
Iman Aslam, Ilja Baier, Adrienn Balog, Raunaq Bath, Sargun Bath, Justus Buchenau, Fiona Flohr, Alexander Kireew, Tobias Platz, Celia Sandrock, Daniel Sandrock, Volker Sandrock, Nelson Töws.
Unter Erster Hilfe versteht man die auch von Laien durchzuführenden Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (z. B. Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern.
Jeder ist ein Ersthelfer - Fast jeder kommt im Laufe seines Lebens irgendwann in eine Situation, wo er als Erster bei einem Notfall zur Stelle ist. Sei es ein Autounfall, ein Malheur im Haushalt oder eine akute Erkrankung - in all diesen Situationen ist es ein gutes Gefühl zu wissen, wie man helfen kann. Vielleicht kommt man ja selbst mal in die Situation, dringend auf kompetente Ersthelfer angewiesen zu sein.
Erste Hilfe zu leisten, ist nicht schwer. Jeder kann einen Notruf absetzten, eine Unfallstelle absichern oder sich mit Anteilnahme um Verletzte kümmern. Alles was darüber hinausgeht muss jedoch erlernt werden. Daneben ist es aber vor allem wichtig, die Maßnahmen praktisch zu üben, denn Erste Hilfe ist Übungssache. Nur wer sicher und geübt ist, weiß in einer stressigen Notfallsituation, was zu tun ist.
Damit wir mit einer solchen Situation umgehen können, ist es für unseren Verein selbstverständlich seinen Mitgliedern die entsprechende Sicherheit zu bieten, dass im Notfall rasch geholfen werden kann. Deshalb verfügen unsere Trainer und Jugendleiter unter anderem auch über eine Erste-Hilfe Ausbildung
Grundsätzlich kann man jedoch beruhigt sein, denn Kampfsport ist im Vergleich mit anderen Sportarten eine sehr sichere Sportart!Das Einzige, was man in der Ersten Hilfe falsch machen kann, ist nichts zu tun.
Rechtliche Situation - In Deutschland ist jeder (ab 14) gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl. StGB § 323c). Egal, ob man nun gut ausgebildet ist oder nicht: Wer nicht hilft, macht sich der Unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann [...], schuldig. Doch nicht die gesetzliche, sondern die moralische Pflicht sollte im Vordergrund stehen.